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AG Bremen, 07.03.2013 - 2 C 174/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Beweislastumkehr bei falschen TK-Rechnungen, wenn Verbraucher nicht widerspricht
Papierfundstellen
- MMR 2013, 546
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 15.06.2011 - 1 U 6/11
Nachweis der Richtigkeit des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens durch …
Auszug aus AG Bremen, 07.03.2013 - 2 C 174/12
Die Klägerin ist hinsichtlich des Zeitpunkts der Leistungserbringung bzw. der Freischaltung des vertraglich geschuldeten Anschlusses vollumfänglich darlegungs- und beweispflichtig; der Telekommunikationsanbieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens (OLG Bremen MMR 2012, 93).